Dieses Kapitel versteht sich als [untergeordnete] Ergänzung zu den (oft renovierungsbedürftigen) Erscheinungen und ähnlichen Effekten und soll angewendet werden, um Regellücken dort zu schließen oder unklare Situationen zu entscheiden.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Effekte, hervorgerufen durch Erscheinungen oder Magie, hier werden einige generelle Regeln zur Abwehr solcher Effekte formuliert und der Begriff der „Immunität“ präzisiert. Nicht jedes Wesen, das beispielsweise von einem Mahlstrom nicht verschlungen wird, ist auch gleich immun dagegen, sondern unterliegt womöglich einem Nebeneffekt. Deshalb wird auch der Begriff Schutz ausführlich definiert, wenn es also darum geht, inwieweit ein Wesen von einem bestimmten Umstand betroffen ist.
B.5.1 Immunität
Ein gegen ein bestimmtes Element (Erscheinung, Magie, etc.) immunes Wesen ist davon in keiner Weise betroffen. Es verhält sich so, als ob es dieses Element gar nicht gäbe. Das immune Wesen selbst hat also sämtliche normalen Aktionsmöglichkeiten (in allen Phasen eines Zuges), ungeachtet der Effekte dieses Elements auf seine Umgebung.
(Bspe: Ein D ist immun gegen einen MA, ein Einhorn ist immun gegen GA, usw.)
B.5.2 Schutz
B.5.2.1 Vor einem Element, einer bestimmten Wirkung eines Elements oder einem besonderen Umstand (z.B. der Wirkung eines Zauberspruchs oder einer Erscheinung) sind bestimmte Wesen (u.U. durch besondere Gegebenheiten) geschützt.
B.5.2.2 Dieser Schutz ist entweder eine besondere, immanente Eigenschaft dieses Wesens oder er entsteht durch den Einfluss eines anderen Elements (z.B. zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort).
B.5.2.3 Ein Schutz bedeutet, dass das geschützte Wesen für eine bestimmte Zeitspanne des aktuellen Zuges nicht dem betreffenden Einfluss des betreffenden Elements unterliegt.
B.5.2.4 Ein Schutz gilt entweder umfassend und für die gesamte Dauer des aktuellen Zuges, oder teilweise für nur bestimmte Wirkungen oder Zugphasen.
B.5.2.5 Entsteht der Schutz durch die Anwesenheit eines anderen Elements, so tritt die schützende Wirkung ab dem Moment (Zugphase, ZD) ein, wenn das schützende Element bei dem betroffenen Wesen auftaucht und hält dann aber für den gesamten, restlichen Zug an. (Bsp: ein Druide springt durch einen AGE in das Feld eines Mahlstroms und schützt damit eine dort befindliche Flotte vor dem Versinken. Das gilt also auch dann, wenn der D in diesem Zug von einer fremden Nation erobert wird und damit in der Rph wieder aus dem Feld des MA verschwindet.).
B.5.2.6 Schutz vor Vernichtung bei Betreten eines Feldes:
Hat ein Wesen einen Bewegungsbefehl in das Feld einer vernichtenden Gefahr (eine aktive Erscheinung), vor der es geschützt, gegen die es aber nicht immun ist, dann wird der Befehl nicht ausgeführt und hat keine Wirkung auf einen Konflikt im Zielfeld. Der Schutz erfolgt also durch das Verbot, das gefährliche Feld zu betreten.
Ist dies der Fall bei einer Entdeckung, so nimmt das Wesen zunächst ganz normal an einem etwaigen Vorkonflikt teil, kann diesen womöglich für sich entscheiden, entdeckt dann die betreffende Gefahr und verliert nun den Hauptkonflikt um das Betreten des Feldes in jedem Fall (was wiederum für den Gegner fatal sein kann).
B.5.2.7 Schutz vor Vernichtung in einer aktiven Erscheinung:
Ist ein Wesen durch irgendeinen Umstand in das Feld einer jetzt aktiven Erscheinung geraten (oder umgekehrt), welche eine vernichtende Wirkung auf das Wesen hätte, und ist das Wesen vor dieser Erscheinung, bzw. deren Wirkung geschützt, aber nicht immun, so wird folgendermaßen verfahren:
Das Wesen wird nicht unmittelbar von dieser Wirkung der Erscheinung betroffen, sondern erhält in der Rph des aktuellen Zuges Gelegenheit, das betreffende Feld zu verlassen. Das Wesen darf sich also in der Rph normal zurückziehen. Wird es indessen durch andere Umstände daran gehindert, aktiv das Feld zu verlassen und gibt es kein gültiges Rückzugfeld, dann wird es dennoch vernichtet!
Das Wesen hat in diesem Zug also seine normalen Aktionsmöglichkeiten bis zu der Zugphase, in der die Wirkung der Erscheinung einsetzt. Ab dieser Phase hat das Wesen nur noch und ausschließlich die Aktionsmöglichkeit Zurückziehen.
B.5.2.8 Beispiele:
+ Ein König ist geschützt vor der Versteinerung einer WJ;
+ ein Druide schützt (andere Wesen) vor…;
+ ein IMBA schützt Wesen vor der Wirkung von …;
+ ein Gebäude schützt vor aufgezwungenen Bewegungen;
+ eine Galeere ist immun gegen einen MA und schützt andere Wesen vor dem Versinken.
Änderungen Immunitäten/Schutz gegenüber Tabelle T.4 (Regelbuch-Rückseite):
Es gibt keine Immunität gegen CN oder WJ, bestenfalls Schutz (d.h. das geschützte Wesen darf das Feld von CN oder WJ nicht betreten, und sich nicht dorthin zurückziehen).
Rr sind immun gegen TR
Ho sind immun gegen TR
Ho sind geschützt vor CN, WJ
Rs sind immun gegen UN
Tr sind immun gegen SA
We sind immun gegen (kd) [alt: (bt)]
Ein ist geschützt vor PO, CN, WJ
Dr ist geschützt vor PO, CN, WJ
J ist geschützt vor CN, WJ
K ist nicht geschützt vor der WJ.